Sie ziehen in eine Wohnung, für die noch kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann müssen Sie diese Wohnung zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen.
Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:
Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.
Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.
Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.
In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.
Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.
Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.
Online
Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.
Postalisch
Telefon
Beitrag: 18,36 EUR
Zahlungsweise: SEPA-Lastschrift oder Überweisung Die Anmeldung der Wohnung ist kostenlos. Für die angemeldete Wohnung müssen Sie dann den Rundfunkbeitrag zahlen. Sie können den Zahlungsrhythmus wie folgt anpassen:
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.