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Kreismusikschule; An-, Ab- und Ummeldung

Kreismusikschulen sind Bildungseinrichtungen des Landkreises. Sie bieten ein vielfältiges, zielgruppenorientiertes Angebot für Musik und Tanz in jeder Lebensphase und für die unterschiedlichsten Ansprüche. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Für Sie zuständig

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Leistungsdetails

und Musizieren und fördert die soziale Erziehung und schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung. Die Musikschule bietet Sing­ und Musizierformen aus vielen Gebieten der Musik an und arbeitet mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen.

Informationen über die Unterrichtsangebote der Kreismusikschule in Ihrem Landkreis erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie sich oder Ihr Kind auch für den Unterreicht anmelden.

Für die Teilnahme am Unterricht der Kreismusikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

  • Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

    Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales