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Rathausstr. 1
96342 Stockheim
Postfach 1151
96338 Stockheim
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Grünordnungspläne können insbesondere aufgestellt werden zur
Zuständig für die Aufstellung von Grünordnungsplänen ist die Gemeinde. Die Grünordnungsplanung ist in der Regel in den Bebauungsplan integriert. Sie kann auch als eigenständiger Plan aufgestellt werden. Dieser ist für die einzelnen Bürger und Bürgerinnen verbindlich.