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Kulturpreis; Verleihung

Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

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Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

Ergänzung: Stadt Fürth

1. Verleihung eines Kulturpreises der Stadt Fürth

Verleihung von kulturellen Preisen durch der Stadt Fürth und Förderung der Kultur in der Stadt Fürth

2. Beantragung von Fördermöglichkeiten und Mietzuschüssen für Atelierräume in der Stadt Fürth

Angesichts der Bedeutung der bildenden Künste für das kulturelle Leben der Stadt Fürth werden die Arbeitsmöglichkeiten von professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstlern durch Gewährung von Mietzuschüssen für Ateliers unterstützt. Bewerben können sich professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler, die ihre künstlerische Tätigkeit hauptberuflich ausüben und ihren Arbeitsmittelpunkt in Fürth haben. Eine fünfköpfige Jury bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Kulturring C, städtische Galerie, Kunstfreunde Fürth, Akademie der bildenden Künste und Kulturamt entscheidet über die Förderung in Höhe von insgesamt 15000 Euro.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales