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Kulturpreis; Verleihung

Landkreise und kreisfreie Städte können Kulturpreise an verdiente Persönlichkeiten des kulturellen Lebens verleihen.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Der Kulturpreis kann z. B. für Leistungen auf den Gebieten der Literatur, Musik, der bildenden Kunst, Heimatpflege sowie Fotografie und Film verliehen werden.

In einigen Landkreisen und kreisfreien Städte können nur Vorschläge von Bürgern berücksichtigt werden. Zum Teil sind Eigenbewerbungen von Künstler und Kulturschaffende nicht möglich. Die Preisträger werden i.d.R. von einem Kultur-Ausschuss, einem unabhängigen Kulturpreis-Beirat oder einer Kommission nominiert bzw. vorgeschlagen.

Weiterführende Informationen zum Kulturpreis in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt erhalten Sie im Internet oder bei der Kommune selbst.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales