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Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Insolvenzgeldbescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung die Insolvenzverwalterin/der Insolvenzverwalter / die Treuhänderin/der Treuhänder oder die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Ihr Arbeitgeber befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten und bleibt Ihnen deshalb die Vergütung schuldig. Wenn dann ein sogenanntes Insolvenzereignis eintritt, steht Ihnen ab diesem Zeitpunkt Insolvenzgeld zu. Ein solches Insolvenzereignis kann zum Beispiel darin bestehen, dass gegen Ihren Arbeitgeber ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Mit dem Insolvenzgeld können Sie Ihren Lohnausfall für maximal 3 Monate kompensieren.
Insolvenzgeld wird rückwirkend gezahlt. Die Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung ist keine Voraussetzung. Es können geringfügig Beschäftigte, Praktikanten, Studenten, Rentner und Auszubildende Insolvenzgeld erhalten. Bei beispielsweise geschäftsführenden Gesellschaftern, bei Gesellschaftern einer GmbH oder Angehörigen des Arbeitgebers ist für einen Anspruch auf Insolvenzgeld die Arbeitnehmereigenschaft nachzuweisen.
Sie können es nur für den Lohn bekommen, der Ihnen in den letzten 3 Monaten des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis nicht gezahlt wurde. Falls Ihr Arbeitsverhältnis zuvor beendet wurde, umfasst der Insolvenzgeldzeitraum die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses.
Sie bekommen genau so viel Insolvenzgeld, wie Sie zuletzt netto Arbeitsentgelt erzielt haben. Die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung bildet allerdings die Obergrenze. In welchem Umfang Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld) über Insolvenzgeld ersetzt werden können, hängt von den Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
Zahlt Ihr Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Beiträge zur Sozialversicherung, übernimmt dies die Agentur für Arbeit auf Antrag der Einzugsstelle (Krankenkasse). Ausstehende Beiträge werden für die letzten 3 Monate Ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis gezahlt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Damit Sie Insolvenzgeld bekommen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Beantragen Sie das Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit. Sie können den Antrag in Papierform oder elektronisch einreichen.
Antrag in Papierform einreichen:
Insolvenzgeld online beantragen:
Gebühr: keine
Sie können sich von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder einer geeigneten Person beraten lassen.
Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.