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Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Die Lehrerbildung gliedert sich in drei Phasen. Nach einer theoretisch fundierten, wissenschaftlichen Ausbildung in den Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktiken) und Erziehungswissenschaften an Universitäten bzw. Staatsinstituten erfolgt eine zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Einsatzschulen und im Seminar.
Die Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter werden durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Regierungsbezirken zugeteilt. Danach legt die zuständige Regierung den Dienstort fest und nimmt die Zuweisung auf Seminare vor. Jede Grund- und Mittelschule kann grundsätzlich Dienstort sein. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr. Er gliedert sich in zwei Abschnitte, die jeweils 12 Monate dauern.
Der erste Ausbildungsabschnitt umfasst:
An zwei (GS/MS) Wochentagen besuchen die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter der GS bzw. MS die Seminarveranstaltungen. Sie finden an Schulen im Studienseminarbezirk statt. An den drei verbleibenden Wochentagen sind die angehenden Lehrkräfte an ihrer Einsatzschule tätig (Unterricht, Praktikum, Hospitation). Die Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter besuchen nur an einem Wochentag das Seminar.
Der zweite Ausbildungsabschnitt umfasst:
Der Vorbereitungsdienst endet mit der erfolgreichen Ablegung der Zweiten Staatsprüfung bzw. mit der Staatlichen Anstellungsprüfung als Fach- oder Förderlehrkraft.
Während des Vorbereitungsdienstes haben die Schulleitungen und die Seminarleitungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Grund- und Mittelschule sowie die der Fachlehrer- und Förderlehreranwärterinnen und -anwärter verschiedene Mitteilungspflichten gegenüber der zuständigen Regierung (z. B. Übermittlung von Seminarbögen, Mitteilung von Beobachtungen). Auch ist in bestimmten Fällen die Genehmigung der zuständigen Regierung erforderlich (z. B. bei Sonderveranstaltungen oder Teilnahme als Begleitperson an einem Schullandheim- oder Jugendherbergsaufenthalt oder an einer Lehr- und Studienfahrt). Die dienstliche Verwendung muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.
Die Formblätter für die Mitteilungen und Anträge sind unter "Formulare" abrufbar.
An Grund-, Mittel-, Förder- und Realschulen werden auch Fachlehrkräfte eingesetzt. Förderlehrkräfte sind an Grund-, Mittel- und Förderschulen tätig.
Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.
Die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.
Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Förderschulen wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.