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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Am Kirchberg 2
84439 Steinkirchen
Am Kirchberg 2
84439 Steinkirchen