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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Stadt Schweinfurt

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Wichtiger Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail.

Hausanschrift

Markt 1
97421 Schweinfurt

Postanschrift

97420 Schweinfurt