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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet II-2b Standesamt und Bestattungswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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+ nach Vereinbarung

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97688 Bad Kissingen

Postanschrift

Postfach 2260
97688 Bad Kissingen