Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
15:00 Uhr - 19:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 UhrZu unserer Terminservice gelangen Sie unter: https://www.gauting.de/rathaus-und-verwaltung/buergerservice-portal/terminvereinbarungsservice/
Bahnhofstraße 7
82131 Gauting
Bahnhofstraße 7
82131 Gauting