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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Gemeinde Gauting

Fachbereich Standesamt und Friedhofswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 19:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Bahnhofstraße 7
82131 Gauting

Postanschrift

Bahnhofstraße 7
82131 Gauting