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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
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14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Hauptstr. 3
91443 Scheinfeld
Postfach 160
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