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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Verwaltungsgemeinschaft Hagenbüchach-Wilhelmsdorf

STANDESAMT

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 11:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Das Rathaus in Wilhelmsdorf hat am Montag zusätzlich von 14:00 bis 18.00 Uhr geöffnet.

Das Rathaus in Hagenbüchach hat am Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr geöffnet, freitags ist das Rathaus in Hagenbüchach geschlossen.

Hausanschrift

Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf

Postanschrift

Hugenottenplatz 8
91489 Wilhelmsdorf