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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ludwigstr. 4
95126 Schwarzenbach a.d.Saale
Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale