Logo Bayernportal

Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Stadt Schwarzenbach a.d.Saale

Standes,- Ordnungs-, Gewerbe und Rentenamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung, Trauungen am Samstag mit Terminvereinbarung möglich

Hausanschrift

Ludwigstr. 4
95126 Schwarzenbach a.d.Saale

Postanschrift

Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale