Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn