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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Verwaltungsgemeinschaft Schönberg

Standesamt, Bestattungswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg

Postanschrift

Marktplatz 16
94513 Schönberg