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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Markt Ebensfeld

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:15 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:15 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:15 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld

Postanschrift

Rinnigstr. 6
96250 Ebensfeld