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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels

Standesamt

  • Amtsbezeichnung
    VFA
    Stellenbezeichnung
    Standesamt / Wahlamt / Friedhofswesen
    Tätig für
    Standesamt
    Sprechzeiten
    • Standesamt

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Anzahl: 1