Logo Bayernportal

Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Stadt Fürth

Sterbefallbeurkundung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Eine Sterbefallbeurkundung ist grundsätzlich bis spätestens 20 Minuten vor Ende der jeweiligen Öffnungszeit möglich.

Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

Barrierefreier Zugang.

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth