Logo Bayernportal

Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Hofheim i.UFr.

Ordnungswesen (mit Standesamt u. Einwohnermeldeamt)

Anzahl: 2