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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Markt Teisendorf

Sachgebiet 1 - Ordnungsamt, Passamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
https://www.teisendorf.org/

Hausanschrift

Poststraße 14
83317 Teisendorf

Postanschrift

Postfach 1230
83315 Teisendorf