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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:00 Uhr - 16:30 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 1 - 3
96138 Burgebrach
Hauptstr. 1 - 3
96138 Burgebrach