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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
Naabstraße 5
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Naabstraße 5
92660 Neustadt a.d.Waldnaab