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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Oerlenbach

Geschäftsleitung - Vertreter im Amt - Personal - Bauleitplanung - Klimaschutz - Interkommunale Zusammenarbeit

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Schulstraße 8
97714 Oerlenbach

Postanschrift

Schulstraße 8
97714 Oerlenbach