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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Bergrheinfeld

Referat 3.0 - Einwohner- u. Passwesen, Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 17.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 38
97493 Bergrheinfeld

Postanschrift

Postfach 27
97493 Bergrheinfeld