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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Taufkirchen

Friedhofsverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Rathaus allgemein nur mit Termin

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

Montag und Freitag auch ohne Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag nur mit Termin 

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch geschlossen

Sozialstelle
nur nach Vereinbarung

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Köglweg 3
82024 Taufkirchen

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82018 Taufkirchen