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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion 14 München (Westend)

Hausanschrift

Beethovenstraße 5
80336 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 54332-0

Polizeiinspektion 15 München (Sendling)

Hausanschrift

Treffauerstraße 56
81373 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 74356-0

Polizeiinspektion 29 München (Forstenried)

Hausanschrift

Meglingerstraße 20
81477 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 78501-0

Polizeiinspektion 41 München (Laim)

Hausanschrift

Rapotostraße 1
80687 München

Postanschrift

Postfach 330329

80063 München

Telefon

+49 89 54652-0

Leistungsdetails

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration