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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Bad Aibling

Polizeiinspektion Bad Aibling

Hausanschrift

Grassingerstraße 10
83043 Bad Aibling

Postanschrift

Grassingerstraße 10

83043 Bad Aibling

Telefon

+49 8061 9073-0

Leistungsdetails

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration