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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Simbach a.Inn

Polizeiinspektion Simbach a.Inn

Hausanschrift

Innstraße 65
84359 Simbach a.Inn

Postanschrift

Postfach 1369

84355 Simbach a.Inn

Telefon

+49 8571 9139-0

Leistungsdetails

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration