Logo Bayernportal

Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Opfer

Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Pegnitz

Polizeiinspektion Pegnitz

Hausanschrift

Comeniusstraße 2
91257 Pegnitz

Postanschrift

Postfach 1145

91251 Pegnitz

Telefon

+49 9241 9906-0

Leistungsdetails

Gehen Sie unmittelbar nach dem Vorfall zur Polizei.

Wurden Sie verletzt? Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen sie dieses ärztliche Attest mit zur Polizei.

Haben Nachbarn, Verwandte oder Passanten den Vorfall beobachtet? Teilen Sie dem Beamten Name und Anschrift dieser Zeugen mit.

  • Personalausweis oder Reisepass

kostenlose Anzeigenerstattung

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration