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Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.
Die Bayerische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für besonderes Bürgerschaftliches Engagement. Sie drückt die Wertschätzung für Ihren täglichen Einsatz im Ehrenamt aus, der besonders anerkannt und belohnt werden soll. Zum Beispiel durch:
Die Bayerische Ehrenamtskarte kann über die eigene Landkreis- oder Stadtgrenze hinaus bei allen Akzeptanzpartnern der sich beteiligenden Landkreise / kreisfreien Städten eingesetzt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte ist ab ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig. Die goldene Ehrenamtskarte hat eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.
Weiterführende Informationen sind über „Weiterführende Links“ aufrufbar.
Die Aktiv-Card ist neben der Bayerischen Ehrenamtskarte ein langjähriges Instrument für die Anerkennung und Wertschätzung des ehrenamtlichen Engagements von Erlanger*innen, die sich tagtäglich für Andere und für die Stadtgesellschaft einsetzen. Engagierte erhalten Vergünstigungen in vielen städtischen Einrichtungen und den Bädern der Erlanger Stadtwerke. Die Beantragung erfolgt jeweils pro Verein/Initiative, die Karten sind nicht personenbezogen. Pro Verein/Gruppe wird jährlich zusätzlich zu den Karten in Papierform eine begrenzte Anzahl an Lizenzen für die Aktiv-Card-App zur Verfügung gestellt.
Vereine, die sich ehrenamtlich für Erlangen engagieren, können eine Aktiv-Card über das Büro für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt erhalten. Mittlerweile gibt es eine Ausweitung der Aktiv-Card in den Landkreis Erlangen-Höchstadt.
50% Ermäßigung auf
Ermäßigter Eintritt für das Kunstpalais und die Erlanger Bäder. Im Stadtmuseum zahlen Sie 2,50€ Eintritt statt 4,00€.
Mittlerweile ist die Bayerische Ehrenamtskarte auch digital verfügbar. Die Beantragung erfolgt über das verlinkte Online-Verfahren.
Sie müssen als Verein ihren Sitz in Erlangen haben und ihre Arbeit muss von engagierten Ehrenamtlichen getragen sein. Wenn das alles zutrifft, können Sie sich in unserer Datenbank freinet mit ihren Kontaktdaten eintragen. Die Registrierung können Sie selbständig durchführen, siehe "Jetzt Dokumente einreichen".
Wenn Sie die Aktiv-Card-App nutzen wollen und bereits die Aktiv-Card in Ihrer Organisation für Vergünstigungen zur Verfügung steht, können Sie bei uns nachfragen, ob die begrenzten Lizenzen für die App für dieses Jahr bereits vergeben sind.
Die Ehrenamtskarte wird auf Antrag erteilt. Sie können sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes beantragen. Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt muss die Ehrenamtskarte eingeführt haben.
Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die Ehrenamtskarte neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht.
Landkreise und kreisfreie Städte, die die Ehrenamtskarte einführen wollen, wenden sich an das Zentrum Bayern, Familie und Soziales.
Mittlerweile ist die Bayerische Ehrenamtskarte auch digital verfügbar. Die Beantragung erfolgt über das verlinkte Online-Verfahren.
Sie können wählen, ob Sie diese auf dem Smartphone vorzeigen wollen. Ihnen kann auch weiterhin eine Karte im Kreditkartenformat zugeschickt werden.
Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne unter:
Telefon: 09131 – 86 2962 oder
E-Mail: ehrenamtskarte@stadt.erlangen.de
keine
Die blaue Ehrenamtskarte kann nur von aktuell aktiven Ehrenamtlichen beantragt werden. Für in der Vergangenheit liegendes Engagement kann keine Ehrenamtskarte ausgestellt werden.
Die blaue Ehrenamtskarte gilt ab ihrer Ausstellung 3 Jahre in Verbindung mit der Vorlage eines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweises, Reisepass, Führerschein). Das Ablaufdatum ist auf der Karte aufgedruckt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, können sich in ganz Bayern in Freiwilligenagenturen, Freiwilligenzentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftliches Engagement beraten lassen.
Jugendleiterinnen und Jugendleiter können die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card („Juleica“) beantragen.
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.