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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Landkreis; Durchführung

Die 1995 in Bayern eingeführten Instrumente "Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" ermöglichen es den Bürgern, in vielen Angelegenheiten des Landkreises direkt selbst zu entscheiden.

Landratsamt Nürnberger Land

SG 33 - Sicherheits- u. Gewerberecht, Brand- und Katastrophenschutz, Wahlangelegenheiten

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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Fr
7:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Annahmeschluss in der KFZ-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ist jeweils 30 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten

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Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

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