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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mühldorfer Straße 54
84419 Schwindegg
Postfach 1116
84417 Schwindegg