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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Marktplatz 5
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1669
91406 Neustadt a.d.Aisch