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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Stadt Bad Brückenau

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten aufgrund der Corona-Pandemie.

Hausanschrift

Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau

Postanschrift

Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau