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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Ampfing

Abteilung 13 - öff. Sicherheit und Ordnung, Standesamt, Friedhofswesen, Brand- und Katastrophenschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Schweppermannstraße 1
84539 Ampfing

Postanschrift

Schweppermannstraße 1
84539 Ampfing