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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels

Standesamt

  • Amtsbezeichnung
    VFA
    Stellenbezeichnung
    Standesamt / Wahlamt / Friedhofswesen
    Tätig für
    Standesamt
    Sprechzeiten
    • Standesamt

      Mo
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Di
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Do
      08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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