Logo Bayernportal

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Ebersberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg

Postanschrift

Postfach 1449
85555 Ebersberg