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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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94104 Tittling

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Postfach 1004
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