Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Montag und Freitag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mittwoch geschlossen!
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen