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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge

Öffnungszeiten

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95632 Wunsiedel

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95631 Wunsiedel