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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Coburg

FB 32 Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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