Logo Bayernportal

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

61 Infektionsschutz, Umwelthygiene

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

12:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Dr.-Grundler-Straße 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Postanschrift

Postfach 1405
92304 Neumarkt i.d.OPf.