Logo Bayernportal

Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Wettstetten

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten

Postanschrift

Kirchplatz 10
85139 Wettstetten