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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Naabstraße 5
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Naabstraße 5
92660 Neustadt a.d.Waldnaab