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Wanderlager; Anzeige

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2 GewO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Stadt Feuchtwangen

BürgerAmt / Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:00 Uhr - 18:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Montag, Mittwoch, Donnerstag (14:00 - 16:00 Uhr) und Freitag nur mit Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen

Postanschrift

Kirchplatz 2
91555 Feuchtwangen