Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2 GewO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim
Rathausplatz 1
91593 Burgbernheim