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Wanderlager; Anzeige

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2 GewO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Stadt Königsbrunn

Allgemeine Anliegen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
7:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 7
86343 Königsbrunn

Postanschrift

Marktstraße 7
86331 Königsbrunn