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Wanderlager; Anzeige

Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies im Falle des § 56a Abs. 2 GewO vier Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.

Gemeinde Steinbach a.Wald

Hauptverwaltung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Ludwigsstädter Str. 2
96361 Steinbach a.Wald

Postanschrift

Ludwigsstädter Str. 2
96361 Steinbach a.Wald